Bei Investitionen stellt sich jeweils die Frage, wieweit diese Kosten auf die Mietzinse überwälzt werden dürfen. Das massgebende Kriterium ist: Handelt es sich um Gebäudeunterhalt oder um wertvermehrende Investitionen. Die Antwort darauf ist nicht einfach. Zahlreiche mietrechtliche Entscheide geben Anhaltspunkte dazu. Aktuell ist auch die Diskussion, wieweit energiesparende Massnahmen als wertvermehrend gelten. Bei Gebäudesanierungen steht für alle Beteiligten viel auf dem Spiel. Die Mieterschaft muss unter Umständen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung in Kauf nehmen. Und die Eigentümerschaft will die Gewissheit haben, dass sie ihre Investition verzinsen und amortisieren kann. Kursbeschrieb: Das eintägige Fachseminar will in Theorie und Praxis das korrekte Verfahren und die zulässige Mietzinsveränderung vermitteln, Beispiele vorstellen und aufgeworfene Fragen beantworten.
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- Abgrenzung zum ordentlichen Unterhalt
- Abgrenzung "umfassende Überholung" und "Wertvermehrung"
- Definition des Begriffs "Wertvermehrung" (inkl. neue Verordnung)
- Überwälzungssatz für Verzinsung, Amortisation und Unterhalt (inkl. neue Verordnung)
- Methoden der Erhöhungsüberwälzung auf die verschiedenen Mietverhältnisse
- Begründungspflicht und Vorlage der sachdienlichen Unterlagen
- Zeitpunkt der Erhöhung
- Staffelung der Erhöhung
Teilnehmerkreis: Der Kurs richtet sich an Liegenschaftenverwaltungen, Beratungsstellen, Schlichtungsbehörden, RechtsanwältInnen, Gerichte. Allgemeine mietrechtliche Kenntnisse werden vorausgesetzt.
Die maximale TeilnehmerInnenzahl ist begrenzt (ca. 25), um die aktive Mitarbeit der Teilnehmenden und die Behandlung von Praxisbeispielen zu ermöglichen. | | Kurskosten: Fr. 450.- (inkl. Kursunterlagen, ohne Mittagessen)
 Die Kurse und Seminare dauern in der Regel von 09.15 Uhr bis ca. 16.30 Uhr
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