Die wichtigsten Grundsätze der Wohnungsübergabe sind: Ist nichts anderes vereinbart worden, ist eine Wohnung in dem Zustand an die Mieterschaft zu übergeben, in welchem sie sich bei Vertragsabschluss befunden hat. Und die ausziehende Mieterschaft ist für übermässige Abnutzung verantwortlich, die normale Abnutzung geht hingegen zu Lasten der Eigentümerschaft. Die Anwendung dieser Grundsätze in der Praxis ist nicht ganz einfach und wer beim Ein- oder Auszug formelle Fehler macht, verliert seine Ansprüche oft unwiederbringlich.
Kursbeschrieb: Es werden Kenntnisse der rechtlichen Voraussetzungen bei der Übernahme und -abgabe sowie der Bewertungskriterien für normale Abnützung und Übernutzung vermittelt. Anhand von Beispielen wird die Anwendung der paritätischen Lebensdauertabelle geübt. Neben den rechtlichen Aspekten sind auch praktische Erläuterungen Teil des Kursinhaltes. Die Teilnehmenden lernen die unterschiedlichen Rollen (Funktionen) bei der Wohnungsabgabe und -übernahme kennen.
Teilnehmerkreis: Der Kurs richtet sich an PraktikerInnen bei Liegenschaftenverwaltungen, Beratungsstellen, Schlichtungsbehörden, kommunalen Liegenschaftenverwaltungen und Gemeindeweibeldienste. | | Schwerpunkte: - rechtliche Vorgaben
- normale Nutzung
- Übernutzung
- Paritätische Lebensdauertabelle
- Minderwerte
- Vorbehalte
- Amortisation
- Haftung/Versicherung
- Behebung von Schäden
- korrekte Protokollführung und Protokollformulare
- Psychologische Aspekte
- Umgang mit häufigen Problemstellungen
Zu Versicherungsfragen im Zusammenhang mit Schäden siehe auch Kurs "Haftpflicht und Versicherung im Mietwesen".
Online Anmeldung mit Talon unten
 | | Kurskosten: Fr. 360.- (inkl. Kursunterlagen, ohne Mittagessen)
 Die Kurse und Seminare dauern in der Regel von 09.15 Uhr bis ca. 16.30 Uhr
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