| Spezialkurs | ||||||||||||||||||
| Die neue ZPO und das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde | ||||||||||||||||||
Seit dem 1. Januar 2011 gilt für die ganze Schweiz ein einheitliches Prozessrecht. Dies betrifft auch das mietrechtliche Schlichtungsverfahren. Nach wie vor steht die Schlichtung, also die gütliche Beilegung von Konflikten im Vordergrund. Mietschlichtungsbehörden sind zwar keine Gerichte, haben aber teilweise gerichtliche Kompetenzen erhalten, so z.B. beim Entscheid in Streitsachen bis 2000 Franken. Neu kann die Schlichtungsbehörde bei der Anfechtung von Mietzinserhöhungen, bei der Anfechtung von Kündigungen, über Mieterstreckungen sowie bei hinterlegten Mietzinsen einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Viele Problemfelder sind noch nicht beackert, so z.B. die Vertretung vor der Schlichtungsbehörde, der Wechsel vom formlosen zum formellen Verfahren, das Ausweisungsverfahren und die Frage, ob es unterschiedliche Kategorien von Mietverhältnissen gibt. Kursbeschrieb: | Schwerpunkte:
Teilnehmerkreis: Der Kurs richtet sich in erster Linie an Vorsitzende und BeisitzerInnen der Schlichtungsbehörden, Gerichte und Liegenschaftenverwaltungen sowie Beratungsstellen, die sich den formellen Seiten des Schlichtungsverfahrens beschäftigen wollen. Online Anmeldung mit Talon unten ![]() |
Kurskosten:
| ||||||||||||||||