Investitionsbetrag

Eine Erneuerung besteht in der Regel aus mehreren Materialeinkäufen und Arbeitsgattungen. Sie haben die Möglichkeit, entweder
  • die verschiedenen Rechnungsbeträge als Gesamtsumme einzugeben. Dies vor allem bei sogenannt umfassenden Sanierungen gem. Art. 14 Abs. 1 VMWG, der Mehrwertanteil bei 50-70% liegt. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn mehrere Gebäudeteile gleichzeitig und umfassend saniert werden)
oder
  • die einzelnen Rechnungen für jeden Gegenstand und jede Arbeitsgattung separat einzugeben. Dies, wenn die einzelnen Sanierungsteile unterschiedliche Mehrwertanteile oder Lebensdauern aufweisen.
Geben Sie den 100%igen Investitionsbeitrag (und füllen Sie anschliessend die weiteren Eingabefelder aus). Am Schluss klicken Sie auf den Button "Speichern/Berechnen". Das Ergebnis wird unter den Eingabefeldern aufgelistet.

Wenn Sie verschiedene Elemente der Investition eingeben wollen, so können Sie nun in den Eingabefeldern (beginnend mit «Gegenstand») die weiteren Eingaben machen.

Dieser zweite Fall ist dann notwendig, wenn es sich nicht um eine «umfassende Überholung» gem. Artikel 14 Abs. 1 VMWG handelt und die verschiedenen Einrichtungsgegenstände unterschiedliche Lebensdauern und Mehrwertanteile aufweisen (s. dazu auch die   «allgemeinen Erläuterungen»).

Wenn Sie nachträglich an einer Eintragung etwas Ändern (oder diese löschen) wollen, so können Sie in der Liste auf die roten Buttons «Ändern» oder «Löschen» klicken.