Das Mietrecht (Art. 253-274g OR und Art. 1-27 VMWG)


Obligationenrecht (OR)
und
Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

gesuchter Artikel:
 
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 266o (OR)
s. auch:
3. Nichtigkeit der Kündigung
Die Kündigung ist nichtig, wenn sie den Artikeln 266l-266n nicht entspricht.

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