Das Mietrecht (Art. 253-274g OR und Art. 1-27 VMWG)


Obligationenrecht (OR)
und
Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

gesuchter Artikel:
 
Dritter Abschnitt: Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen
Art. 271 (OR)
s. auch:
A. Anfechtbarkeit der Kündigung I. Im allgemeinen
1 Die Kündigung ist anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst.
    2 Die Kündigung muss auf Verlangen begründet werden.

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