Das Mietrecht (Art. 253-274g OR und Art. 1-27 VMWG) |
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Obligationenrecht (OR) und Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) gesuchter Artikel: |
Art. 5 (VMWG) |
s. auch: Art 257b OR |
Anrechenbare Heizungs- und Warmwasserkosten |
1 Als Heizungs- und Warmwasserkosten anrechenbar sind die tatsächlichen Aufwendungen, die mit dem Betrieb der Heizungsanlage oder der zentralen Warmwasseraufbereitungsanlage direkt zusammenhängen. |
2 Darunter fallen insbesondere die Aufwendungen für: |
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3 Die Kosten für die Wartung und die Verwaltung dürfen nach Aufwand oder im Rahmen der üblichen Ansätze angerechnet werden. |
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