Das Mietrecht (Art. 253-274g OR und Art. 1-27 VMWG)


Obligationenrecht (OR)
und
Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

gesuchter Artikel:
 
Art. 9 (VMWG)
s. auch: Art 266l OR
Kündigungen
1 Das Formular für die Mitteilung der Kündigung im Sinne von Artikel 266l Absatz 2 des Obligationenrechts muss enthalten:
      a. die Bezeichnung des Mietgegenstandes, auf welchen sich die Kündigung bezieht
      b. den Zeitpunkt, auf den die Kündigung wirksam wird
      c. den Hinweis, dass der Vermieter die Kündigung auf Verlangen des Mieters begründen muss
      d. die gesetzlichen Voraussetzungen der Anfechtung der Kündigung und der Erstreckung des Mietverhältnisses (Art. 271-273 OR)
      e. das Verzeichnis der Schlichtungsbehörden und ihre örtliche Zuständigkeit.
    2 Die Kantone sorgen dafür, dass in den Gemeinden Formulare in genügender Zahl zur Verfügung stehen. Sie können zu diesem Zweck eigene Formulare in den Gemeindekanzleien auflegen.

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