Die Nettomiete

Mietzinsveränderungen beziehen sich immer auf den Netto-Mietzins, das heisst, ohne Nebenkosten für Heizung, Hauswartung etc. Sind im Mietvertrag keine speziellen Nebenkosten ausgewiesen, ist Ihr Mietzins inklusive Nebenkosten berechnet und es kann der gesamten (Monats)-Mietzins eingefügt. Wurden noch - zusammen mit der Wohnung - z.B. eine Garage oder ein Autoabstell-Platz hinzugemietet, so können Sie diesen Betrag ( unter 'Allfällige Nebenräume') ebenfalls hinzufügen.

Mit welchem Mietzins wird gerechnet:

  • Wurde seit Vertragsabschluss keine Mietzinserhöhung vorgenommen, so entnehmen Sie den Mietzins aus dem Vertrag.
  • Wurde seit Vertragsabschluss der Mietzins erhöht, so entehmen Sie den Mietzins der letzten Mietzinserhöhungsanzeige.


  Wurde seit Vertragsabschluss oder einer Mietzinserhöhung der Mietzins (in Folge gesunkener Hypothekarzinsen) gesenkt, so können Sie den Mietzins aus dem Vertrag (wenn noch nie eine Erhöhung erfolgte)  bzw. der letzten Mietzinserhöhungsanzeige entnehmen. In diesem Falle müssen Sie das Schlussergebnis mit dem Mietzins vergleichen, der aktuell bezahlt wird um feststellen zu können, ob der Mietzins gesenkt oder erhöht werden muss.

  Nur unangefochtene Mietzinserhöhungen definieren eine neue Berechnungsbasis. Deshalb sollte immer von der letzten Mietzinserhöhungsanzeige gerechnet werden.

  Mietzinserhöhungen müssen mit einem vom Kanton genehmigten Formular mitgeteilt werden.