Letzte Mietzinsanpassung
Das Programm nimmt zur Berechnung der Veränderung betreffend des Hypothkarzinses den am 1. Tag des eingegebenen Monats gültigen Satz. Die vorhergehende Mietzinsanpassung erfolgte auf den Kündigungstermin (letzter Tag des entsprechenden Monats) und trat mit dem 1. des Folgemonats und dem in diesem Zeitpunkt gültigen Hypozinssatz in Kraft.
Wurde noch keine Mietzinsanpassung vorgenommen, so müssen sie hier Monat und Jahr des Vertragsabschlusses eingeben (s. auch unter Tipp).
Sind im Vertrag nicht alle Kosenelemente (Hypozinshöhe, Stand der Teuerung, Verrechnungsstand der laufenden Kosten) festgehalten, so geht man davon aus, dass 'das was bekannt war' gilt. Für den Hypothekarzins kann das bedeuten, dass - wenn die örtliche Kantonalbank - bei Vertragsabschluss bereits eine Zinssätzänderung bekannt gegeben hat, dieser 'neue' Zinssatz gilt. Für die Teuerungsberechnung gilt in diesem Falle der bereits bekannte Indexstand des Vormonats und für die 'allgemeinen Kostensteigerungen' der aktuelle Monat.
Wurde seit Vertragsabschluss der Mietzins bereits erhöht und diese Erhöhung wurde nicht angefochten, so stellen die Kostenfaktoren dieser Erhöhungsanzeige die neue Berechnungsbasis dar. Wurde seit Vertragsabschluss oder seit der letzten unangefochtenen Mietzinserhöhung der Mietzins (wegen gesunkener Hypothekarzinsen) gesenkt, so sollten sie hier die Faktoren des Vertrages oder der letzten Mietzinserhöhung eingeben. |