Kündigungstermin
Mietzinserhöhungen können nur auf den nächsten Kündigungstermin vorgenommen werden. Zudem muss die Erhöhungsanzeige (auf dem amtlichen Formular) mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Mieterschaft angezeigt sein.
Der Kündigungstermin ist in der Regel im Vertrag festgehalten. Die Vertragsparteien können diese(n) Termin(e) frei festlegen. Dagegen schreibt das Gesetz zwingende Mindestkündigungsfristen vor:
Längere Fristen können jedoch im Vertrag festgelegt werden. | ||