Kündigungstermin


 Das Programm setzt automatisch die am 1. des auf den Kündigungstermin folgenden Monats geltende Berechnungsfaktoren ein, da der neue Mietzins ab diesem Zeitpunkt gültig ist.


Mietzinserhöhungen können nur auf den nächsten Kündigungstermin vorgenommen werden. Zudem muss die Erhöhungsanzeige (auf dem amtlichen Formular)  mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Mieterschaft angezeigt sein.

  Wurde eine Mietzinserhöhung zu spät abgesandt, so ist diese nicht Nichtig sondern wird automatisch auf den nächsten ordentlichen oder vertraglichen Kündigungstermin wirksam.

Der Kündigungstermin ist in der Regel im Vertrag festgehalten. Die Vertragsparteien können diese(n) Termin(e) frei festlegen.

Dagegen schreibt das Gesetz zwingende Mindestkündigungsfristen vor:

  • für Wohnräume mindestens 3 Monate
  • für Geschäftsräume mindestens 6 Monate

Längere Fristen können jedoch im Vertrag festgelegt werden.