| Die Teuerung
Die Berechnung der Teuerung erfolgt auf Grund von Indexzahlen die monatlich vom Bundesamt für Statistik erhoben werden. Da diese Zahlen naturgemäss jeweils erst im Folgemonat bekannt sein können, nimmt das Berechnungsprogramm (sofern sie einen Termin eingegeben haben, der nach der Publikation der letzten Indexzahl liegt) den letzten bekannten Indexstand. Dies ist - wenn Sie den aktuellen Monat eingeben - der Vormonat.
Die letzte Teuerungsaufrechnung ist in der Regel der Vormonat, an dem das letzte Mietzinsanpassungsformular ausgefüllt wurde (bzw. an dem des Vertragsformular ausgefüllt wurde).
Oft wird lediglich bei Mietzinsanpassungen eine Indexzahl (z.b. 100.1 Pkt.) angegeben und es ist schwierig herauszufinden, auf welchen Monat und auf welche Basis sich diese Zahl bezieht. Unter "Landesindex" -> Indexzahl suchen finden Sie ein Tool, das ihnen Hilft, die fehlenden Angaben zu eruieren.
Die Berechnung der Teuerung
Um mit diesen Indextabellen die prozentuale Teuerung berechnen zu können, muss berücksichtigt werden, dass sich die Veränderung immer auf die Basis "100" bezieht. Deshalb muss mit folgender Formel gerechnet werden:
- Differenz zwischen alter Indexzahl und neuer Indexzahl, geteilt durch die alte Indexzahl, mal Hundert:
| neuer Index - alter Index | | |
| x 100 = Teuerung in % | | alter Index | |
Es soll die Teuerung auf der Basis Mai 2000 = 100 vom Oktober 2003 (Indexstand: 102.9) bis zum Februar 2007 (Indexstand: 105.4) berechnet werden:
| 105.4 -102.9 | | |
| x 100 = 2.43% | | 102.9 | |
Die Teuerung können Sie auf dieser Homepage auf der Seite 'Landesindex' mit dem Tool 'Teuerung für einen Zeitraum berechnen' (recht Spalte) erheben.
Teuerung und Mietzins Die Teuerung darf zu höchstens 40% auf die Miete geschlagen werden. Beim obigen Berechnungsbeispiel bedeutet dies, dass die Miete wegen der gestiegenen Teuerung um 0.97% (40% von 2.43%) angehoben werden kann. Eine Ausnahme stellen indexierte Mietverträge dar: Hier dürfen bis 100% der Teuerung aufgerechnet werden (allerdings gibt es dann keine weiteren Erhöhungsgründe wie "Hypothekarzins" oder "allgemeine Unterhaltskosten" und die Verträge müssen auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen sein).
Die Indexangaben für den alten Index sollte im Mietvertrag oder der letzten Mietzinsveränderungsanzeige festgehalten sein. Optimal wäre, wenn dazu auch die Basis angegeben ist. Leider fehlt diese Angabe oft. Um herauszufinden, auf welcher Basis die Mietzinsberechnung beruht können Sie auf den verschiedenen Indextabellen den Monat suchen, der die ‚alte' Indexzahl enthält (er liegt in der Regel ein bis zwei Monate vor der Erstellung des Vertrages oder der Veränderungsanzeige). Die 'fehlende' Indexzahl oder Monat, Jahr und Basis einer Indexzahl können Sie auf dieser Homepage auf der Seite 'Landesindex' mit dem Tool 'Indexzahl suchen' herausfinden. Die Differenz zwischen der Teuerung auf den verschiedenen Indextabellen ist nicht sehr gross. Wenn Sie also die richtige Basis nicht finden, können Sie die Teuerung auf irgendeiner Basis berechnen, müssen aber wissen, dass dies nur eine ungefähre Angabe darstellt. | |