Die allgemeinen Kostensteigerungen
Bei der zweiten Eingabe (aktueller Monat) wird der gesamte eingegebene Monat mitberechnet. Wenn als Pauschale 10% der Teuerung angegeben ist, wird der letzte bekannte Indexstand verwendet, also in der Regel derjenige des Vormonats. Unter Praxis der Behörde finden Sie die von der betreffenden Schlichtungsbehörde in einer jährlichen Umfrage ermittelte Berechnungsansatz für die Pauschale.
![]() Um die Mietzinsberechnung vor Schlichtungsbehörde so einfach wie möglich zu machen, haben sich diese sogenannten Unterhaltspauschalen eingebürgert. Damit kann der Vermieter seine Mehrkosten für die laufende Erneuerung, gestiegene Gebühren etc. abdecken. Diese Pauschalen sind von Schlichtungsbehörde zu Schlichtungsbehörde verschieden. Sie reichen von 10% der Teuerung , über 0.25% bis 1% pro Jahr und, je nach alter der Liegenschaft unterschiedliche Pauschalen. | ||