Suchergebnis Schlichtungsbehörden/Mietämter
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Angaben, die für den gesamten Kanton Thurgau Gültigkeit haben:
- Es bestehen keine spezialisierten Mietgerichte. Das Bezirksgericht ist die erste kantonale Instanz und das Obergericht die zweite.
- Verfahren vor Zivilgericht ist kostenpflichtig
- Keine Formularpflicht zur Anzeige des Anfangsmietzinses
- Die anwaltschaftliche Vertretung vor der Schlichtungsbehörde ist zulässig. Zur berufsmässigen Vertretung im Zivilprozess sind gemäss § 62 Abs. 1 der ZSRV keine patentierte Sachwalter sowie Rechtsagenten oder andere gewerbsmässige Vertreter zugelassen. Jedoch können sich die Parteien laut Abs. 2 desselben Artikels in mietrechtlichen Verfahren durch Mitarbeitende einer Institution mit weitgehend gemeinnütziger Ausrichtung vertreten lassen. Im Mietausweisungsverfahren ist die Vertretung zudem durch Liegenschaftsverwaltungen möglich.
Homepage: http://www.tg.ch/
Gesetzessammlung: http://www.mietrecht.ch/url/gesetze/tg
Formulare: http://www.mietrecht.ch/url/formulare/tg
Für die Ortschaft Tägerwilen in der Gemeinde Tägerwilen ist nachfolgende Schlichtungsbehörde zuständig:
Schlichtungsbehörde Mietwesen
Pol. Gemeinde Tägerwilen
Bahnhofstr. 3
8274 Tägerwilen
Telefon: 071 666 80 20
Fax: 071 669 27 75
Email: gemeinde@taegerwilen.ch
Kündigungstermine: jedes Monatsende, ausser 31.12.
Pauschalen: 0.5%–1%
Rechtsberatung: tel. Voranmeldung 071 666 80 20
elektronische Eingaben: http://www.mietrecht.ch/url/eingaben/tg
Homepage: http://www.taegerwilen.ch
Zuständig für die Gemeinden: Tägerwilen