Mietzinsveränderungen bei indexierten Mietverträgen

Art. 269b OR:
Die Vereinbarung, dass der Mietzins einem Index folgt, ist nur gültig, wenn der Mietvertrag für mindestens 5 Jahre abgeschlossen und als Index der Landesindex der Konsumentenpreise vorgesehen wird.

Art. 17 VMWG:
1 Haben die Parteien für die Miete einer Wohnung einen indexierten Mietzins vereinbart, darf die jeweilige Mietzinserhöhung die Zunahme des Landesindexes der Konsumentenpreise nicht übersteigen.
2 Bei einer Senkung des Landesindexes ist der Mietzins entsprechend anzupassen.
 

  Der Mietzins von Fr. 1'375.-- in einem zu 100% indexierten Mietvertrag, der mit dem Indexstand 'Oktober 2003' (auf der Indexbasis Mai 2000 = 100) abgeschlossen oder mit diesem Indexstand letzmals erhöht wurde, soll im April 2007 mit dem aktuellsten Indexstand (März 2007) angepasst werden. Um die Mietzinserhöhung zu berechnen, werden folgende Eingaben gemacht:

1.Mietzins bisher1375
2.Indexbasis2000  
3.Teuerungsanteil100
4. Monat/Jahr
letzte Mietzinsanpassung
Oktober   2003
5.Monat/Jahr
neuer Indexstand
März   2007

Berechnung der Mietzinsveränderung
1.   Mietzins bisher      
2.   Indexbasis      
3.   Teuerungsanteil (%)     höchstens 100
4.   Monat/Jahr
letzte Mietzinsanpassung
        
5.   Monat/Jahr
neuer Indexstand
        
 
Resultatausgabe